Wasser
Trinkwasseruntersuchungen
Um die hohen Qualitätsansprüche einer optimalen Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, lassen die Städtischen Betriebe Bad Schwartau das Trinkwasser nach den in der TVO (Trinkwasserverordnung festgelegten Zeitintervallen vom Limbach Analytics GmbH Chemischen Laboratorium Lübeck beproben und chemisch-bakteriologisch untersuchen.
Download Trinkwasseranalyse vom 20.12.2023
Das Wasser ist als hart zu kennzeichnen.
Dokumente zum Download (PDF)
Anzeige eines Eigentumswechsels
Im Falle eines Eigentumswechsels ist der alte Eigentümer in der Pflicht, den Wechsel schriftlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende, bei den Städtischen Betrieben Bad Schwartau anzuzeigen.
Für die Bekanntgabe nutzen Sie bitte das zum Download verfügbare Formular.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit Mietern abrechnen. Sie können sich daher als Mieter nicht für die Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung bei den Städtischen Betrieben anmelden. Die Abrechnung erfolgt stets mit dem Eigentümer.
Zähler für Gartenbewässerung
Als Ihr Wasserversorger sowie Entsorger von Schmutz- und Niederschlagswasser bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das Trinkwasser, welches für die Bewässerung des Gartens genutzt wird, von den Abwassergebühren zu befreien. Voraussetzung hierfür ist der Einbau eines sog. Sprengwasserzählers.
Für den Einbau sind folgende Schritte zu beachten:
1. Bei den Städtischen Betrieben Bad Schwartau ist ein schriftlicher Antrag zum Einbau des Zählers zu stellen. Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular für Ihren Antrag.
2. Senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail zu.
3. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen bei einem positiven Ergebnis eine Genehmigung aus.
4. Sie lassen sich den Zähler von einem zugelassenen Wasserinstallateur einbauen. Diese Vorschrift kann nicht umgangen werden und dient der Sicherheit unseres Trinkwassers.
5. Nach dem Einbau füllt Ihr Installateur unseren Einbaunachweis aus, den Sie mit der Genehmigung erhalten. Anschließend übernehmen wir Ihren Zähler in unser Abrechnungssystem und geben Ihnen zum Jahresende die Möglichkeit, uns den Stand dieses Zählers zu übermitteln.
Gut zu wissen:
Die Kosten für den Einbau des Zählers durch den Fachbetrieb gehen zu Ihren Lasten. Die Höhe der Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Installateur. Der Zähler muss alle sechs Jahre geeicht werden, diese Kosten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Kosten für die Antragsprüfung sowie Genehmigung fallen bei den Städtischen Betrieben nicht an.
Der Einbau hat unter der Berücksichtigung der DIN 1988 für Trinkwasserhausanlagen zu erfolgen. Die Anlage ist zwingend mit einem Rohrbelüfter, einem KFR Ventil sowie einem Rückflussverhinderer zu versehen.
Der Einbau des Zählers hat ins Haus in die nach Außen führende Leitung zu erfolgen. Kann der Einbau nicht im Haus erfolgen, muss durch den Kunden nachgewiesen werden, dass kein anderer Einbau zumutbar ist.